Nun, die einen sagen so, die anderen so...
Die Ummeldung eines KFZ. gehört zur Paradedisziplin der span. Behörden.
Entweder Du kaufst Deinen MB neu hier auf der Insel direkt, dann wird alles für Dich erledigt.
Bringst Du ihn mit, bist nicht Resident, dann gelten Fristen. Ob Du Dich als Resident bezeichnest, hängt nun mal von Deiner Aufenthaltsdauer ab. Im Stück nicht langer als 183 Tage. Als Resident, also > 183 Tage "müssest" Du eigentlich Dein Fahrzeug ummelden, doch ein entsprechendes Gesetz ist noch nicht verabschiedet - so genau weiß man das nicht. Klingt komisch, ist aber so..
Als Nicht-Resident darfst Du eigentlich Dein Fahrzeug mit deutscher Zulassung und entsprechender Versicherung fahren, so lange Du willst, während Deiner Aufenthalte.
Nur - das sieht der Zoll manchmal anders - da darf Dein Fahrzeug sich nicht länger als 3 Monate hier auf der Insel aufhalten. Egal, ob Du mal für einen Tag oder eine Woche hier bist.
Nur kontrolliert das die Polizei i.d.R. nicht.
Eine gültige TÜV Bescheinigung solltest Du in jedem Fall haben. Wenn der deutsche abgelaufen, kannst Du eine - nur für Spanien gültigen - durchführen lassen.
Solltest Du in Deutschland Dein Fahrzeug kaufen, es hier zulassen, wird eine Zulassungssteuer fällig und die ist ja nach CO2-Ausstoß happig. So zwischen 5 - 10 % des Neupreises. Egal, ob gebraucht gekauft oder nicht..
Das alles klingt und ist auch so, kompliziert.
Ich mache es so, dass ich meinen ebenfalls MB alles 2 Jahre per Spedition nach DE zu TÜV bringen lasse - kostet so um die 1500,- hin/rück - habe zusätzlich noch eine span. Versicherung und hoffe darauf, nicht irgendwie an zu ecken. Ist mir auch seit 10 Jahren glücklich gelungen, doch wer weiß.. Zwei mal im Jahr fahre ich für 4 Wochen nach DE, damit ich nicht unter die 183-Tageregelung falle - ansonsten steht das Auto in der Garage.
Google mal nach der Thematik - fall aber nicht vom Stuhl...
Ein frohes 2015 - noelle